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§ 3 Begünstigte Betriebe

EL 132 Mai 2016 (1)  1Begünstigte Betriebe sind: 1.Betriebe des verarbeitenden Gewerbes; 2.Betriebe der folgenden produktionsnahen Dienstleistungen: a)Rückgewinnung, b)Bautischlerei und Bauschlosserei, c)Verlegen

Urheberrechtlich geschützter Inhalt. Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG ist Inhaber von Nutzungsrechten. Ohne gesonderte Berechtigung ist jede urheberrechtliche Nutzung untersagt, insbesondere die Nutzung des Inhalts im Zusammenhang mit, für oder in KI-Systemen, KI-Modellen oder Generativen Sprachmodellen. Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG behält sich alle Rechte vor, insbesondere die Nutzung zum Text-und-Data-Mining (TDM) nach § 44b Abs. 3 UrhG (Art. 4 DSM-RL).

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