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Blümich, EStG, KStG, GewStG, Nebengesetze
VI. Teilfreistellungen für ausgeschüttete oder ausschüttungsgleiche Erträge, in denen inländische Immobilienerträge oder sonstige inländische Einkünfte enthalten sind (Abs. 5)
Brandl in Blümich | InvStG 2018 § 42 Rn. 32-34 | 152. EL Mai 2020