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Blümich
Gewerbesteuergesetz (GewStG)
Abschnitt VII. Gewerbesteuer der Reisegewerbebetriebe (§ 35a)
§ 35a Gewerbesteuer der Reisegewerbebetriebe
I. Allgemeines
1. Überblick über die Vorschrift
2. Rechtsentwicklung
3. Regelungsumfang
II. Reisegewerbebetrieb im Sinne des GewStG
III. Betreiben eines Reisegewerbes und eines stehenden Gewerbes im Rahmen eines einheitlichen Gewerbebetriebs
IV. Steuerpflicht des Reisegewerbebetriebs
V. Hebeberechtigung und Zerlegung
Blümich, EStG, KStG, GewStG, Nebengesetze
I. Allgemeines
Baldauf in Blümich | GewStG § 35a Rn. 1-3 | 153. EL Juni 2020
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