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§ 33 Inländische Immobilienerträge und sonstige inländische Einkünfte ohne Steuerabzug

EL 178 August 2025 (1)  1Die Körperschaftsteuerpflicht für die inländischen Immobilienerträge eines Spezial-Investmentfonds entfällt, wenn der Spezial-Investmentfonds auf ausgeschüttete oder ausschüttungsgleiche inländische Immobilienerträge Kapitalertragsteuer

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