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§ 7 Erhebung der Kapitalertragsteuer gegenüber Investmentfonds

EL 174 November 2024 (1)  1Bei Einkünften nach § 6 Absatz 2, die einem Steuerabzug unterliegen, beträgt die Kapitalertragsteuer 15 Prozent des Kapitalertrags. 2Es ist keine Erstattung von Kapitalertragsteuer

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