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Boruttau, GrEStG
Fünfter Abschnitt. Steuerschuld (§ 13 - § 15)
§ 13 Steuerschuldner
§ 14 Entstehung der Steuer in besonderen Fällen
I. Rechtsentwicklung
II. § 14 als Sonderregelung
III. Steuerentstehung bei Tatbestandsverwirklichung
IV. Zur Bedeutung des Zeitpunkts der Entstehung der Steuerschuld
V. Entstehung der Steuerschuld bei den verschiedenen Erwerbsvorgängen
VI. Entstehung der Steuerschuld bei bedingten und genehmigungsbedürftigen Erwerbsvorgängen
VII. Zusammenstellung genehmigungsbedürftiger Erwerbsvorgänge
VIII. Auswirkungen des Zeitpunkts der Entstehung des Steueranspruchs
IX. Verjährung des Grunderwerbsteueranspruchs
§ 15 Fälligkeit der Steuer
Zur →
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§ 14 Entstehung der Steuer in besonderen Fällen
Die Steuer entsteht, 1.wenn die
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Zitiervorschlag:
Boruttau/Viskorf, 18. Aufl. 2016, GrEStG § 14 Rn. 1-97
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Kommentierung: § 14
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