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Boruttau, GrEStG, 18. A.
Boruttau, GrEStG
Zweiter Abschnitt. Steuervergünstigungen (§ 3 - § 7)
§ 6 Übergang von einer Gesamthand
I. Rechtsentwicklung
II. Voraussetzungen des § 6 Abs 1 und 2
III. Die Beteiligung am Vermögen der Gesamthand und deren Ermittlung
IV. Die Auseinandersetzungsquote als steuerbegünstigter Anteil bei Auflösung der Gesamthand (§ 6 Abs 1 Satz 2 und Abs 2 Satz 2)
V. Anwendung von Befreiungsvorschriften
VI. Der Übergang eines Grundstücks von einer Gesamthand auf eine andere Gesamthand (§ 6 Abs 3)
VII. Verhinderung etwaiger Steuerumgehungen (§ 6 Abs 4)
Boruttau, GrEStG, 18. A.
IV. Die Auseinandersetzungsquote als steuerbegünstigter Anteil bei Auflösung der Gesamthand (§ 6 Abs 1 Satz 2 und Abs 2 Satz 2)
Viskorf in Boruttau | GrEStG § 6 Rn. 26-32 | 18. Auflage 2016
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