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Boruttau, GrEStG, 18. A.
Siebenter Abschnitt. Örtliche Zuständigkeit, Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, Anzeigepflichten und Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung (§ 17 - § 22)
Boruttau | Siebenter Abschnitt. | 18. Auflage 2016