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Boruttau, GrEStG
Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) – Kommentierung
Zweiter Abschnitt. Steuervergünstigungen (§ 3 - § 7)
§ 6 Übergang von einer Gesamthand
I. Rechtsentwicklung
II. Voraussetzungen des § 6 Abs 1 und 2
III. Die Beteiligung am Vermögen der Gesamthand und deren Ermittlung
IV. Die Auseinandersetzungsquote als steuerbegünstigter Anteil bei Auflösung der Gesamthand (§ 6 Abs 1 Satz 2 und Abs 2 Satz 2)
V. Anwendung von Befreiungsvorschriften
VI. Der Übergang eines Grundstücks von einer Gesamthand auf eine andere Gesamthand (§ 6 Abs 3)
VII. Verhinderung etwaiger Steuerumgehungen (§ 6 Abs 4)
Boruttau, GrEStG, 19. A.
VII. Verhinderung etwaiger Steuerumgehungen (§ 6 Abs 4)
Viskorf in Boruttau | GrEStG § 6 Rn. 71-106 | 19. Auflage 2018
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