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Viskorf, GrEStG
Inhaltsübersicht
Vorwort zur 20. Auflage
Zur Person Ernst Paul Boruttau
Abkürzungsverzeichnis
Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
Vorbemerkungen
Erster Abschnitt. Gegenstand der Steuer
Zweiter Abschnitt. Steuervergünstigungen (§ 3 - § 7)
Dritter Abschnitt. Bemessungsgrundlage (§ 8 - § 10)
Vierter Abschnitt. Steuerberechnung (§ 11 - § 12)
Fünfter Abschnitt. Steuerschuld (§ 13 - § 15)
Sechster Abschnitt. Nichtfestsetzung der Steuer, Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung (§ 16)
Siebenter Abschnitt. Örtliche Zuständigkeit, Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, Anzeigepflichten und Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung (§ 17 - § 22)
§ 17 Örtliche Zuständigkeit, Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
§ 18 Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden und Notare
§ 19 Anzeigepflicht der Beteiligten
§ 20 Inhalt der Anzeigen
§ 21 Urkundenaushändigung
§ 22 Unbedenklichkeitsbescheinigung
Achter Abschnitt. Durchführung (§ 22a)
Neunter Abschnitt. Übergangs- und Schlußvorschriften (§ 23 - § 28)
Sachverzeichnis
Viskorf, GrEStG, 20. A.
Siebenter Abschnitt. Örtliche Zuständigkeit, Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, Anzeigepflichten und Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung (§ 17 - § 22)
Viskorf | Siebenter Abschnitt. | 20. Auflage 2021
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