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§ 25 Besteuerung von Reiseleistungen

(1) 1Die nachfolgenden Vorschriften gelten für Reiseleistungen eines Unternehmers, soweit der Unternehmer dabei gegenüber dem Leistungsempfänger im eigenen Namen auftritt


Zitiervorschlag:
Bunjes/Robisch, 20. Aufl. 2021, UStG § 25
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