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Debatin/Wassermeyer, DBA


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Art. 1 Persönlicher Geltungsbereich (Art. 1 MA)

Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragstaat oder in beiden Vertragstaaten ansässig sind. Bearbeiter: Dr. Peter Brandis Verhandlungsprotokoll v. 18. 6. 1971 (BStBl. I 1975, 504 = BBl II 1971, 1476, Auszug): „Im Bestreben, die Anwendung und Auslegung des Abkommens ... sicherzustellen, haben die zuständigen Behörden ... folgende übereinstimmende Erklärung abgegeben: Zu Artikel 3 Absatz 2: Die zuständigen Behörden der beiden Vertragstaaten werden sich bei

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