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Debatin/Wassermeyer, DBA


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Art. 23 Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (Art. 23A und 23B MA)

(1) Bei einer in den Vereinigten Mexikanischen Staaten ansässigen Person wird unter den im mexikanischen Recht vorgesehenen Voraussetzungen die Doppelbesteuerung wie folgt vermieden: a)in den Vereinigten Mexikanischen Staaten ansässige Personen können auf die von ihnen zu zahlende mexikanische Steuer die gezahlte deutsche Steuer bis zur Höhe der

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