Debatin/Wassermeyer, DBA
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Debatin/Wassermeyer, DBA
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Namibia
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Abkommen (Art. 1 - Art. 29)
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Art. 13 Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen (Art. 13 MA)
- I. Abs. 1 – Veräußerung unbeweglichen Vermögens
- II. Abs. 2 – Veräußerung beweglichen Vermögens
- III. Abs. 3 – Veräußerung von Seeschiffen und Luftfahrzeugen
- IV. Abs. 4 – Veräußerung des nicht in Abs. 1–3 genannten Vermögens
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Art. 13 Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen (Art. 13 MA)
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Abkommen (Art. 1 - Art. 29)
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Namibia