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Wassermeyer, DBA
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Schweiz
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Abkommen (Art. 1 - Art. 33)
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Art. 4 Ansässige Person (Art. 4 MA)
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V. Absatz 1
- 1. „Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck . . .“
- 2. Eine in einem Vertragsstaat ansässige Person
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3. Eine Person, die nach dem in diesem Staat geltenden Recht dort unbeschränkt steuerpflichtig ist
- a) Unbeschränkte Steuerpflicht natürlicher Personen aufgrund Wohnsitzes.
- b) Unbeschränkte Steuerpflicht natürlicher Personen aufgrund gewöhnlichen Aufenthalts.
- c) Personengesellschaften, Gemeinschaften und andere Personenvereinigungen.
- d) Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht von öffentlich Bediensteten, Diplomaten und Konsularbeamten.
- e) Unbeschränkte Steuerpflicht von Gesellschaften (nicht-natürl. Personen).
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V. Absatz 1
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Art. 4 Ansässige Person (Art. 4 MA)
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Abkommen (Art. 1 - Art. 33)
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Schweiz