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Protokoll zur Fussnote **

Die Bundesrepublik Deutschland und Malta haben anlässlich der Unterzeichnung des Abkommens zwischen den beiden Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen am 8. März 2001 in Berlin die nachstehenden Bestimmungen vereinbart, die Bestandteil des Abkommens sind: a) Verkauft ein Unternehmen eines Vertragsstaats durch eine Betriebsstätte im anderen Vertragsstaat Güter oder Waren oder übt es dort eine geschäftliche Tätigkeit

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