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Wassermeyer, DBA
7.  Veräußerer unterliegt in seinem Ansässigkeitsstaat keiner Besteuerung auf den Veräußerungsgewinn (Abs. 4 S. 1 Buchst. b)
Hardt in Wassermeyer, DBA | DBA_CH Art. 13 Rn. 181-185 | 130. Auflage Juni 2015