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Protokoll

Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Belarus haben anlässlich der Unterzeichnung des Abkommens zwischen den beiden Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen am 30. September 2005 in Minsk die nachstehenden Bestimmungen vereinbart, die Bestandteil des Abkommens sind: (1) Zu den Art. 2, 11, 17, 18 und 19 Der in dem Abkommen verwendete Ausdruck

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