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Protokoll

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung von Gibraltar (die „Vertragsparteien“) haben anlässlich der Unterzeichnung des Abkommens zwischen den beiden Regierungen über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Auskunftsaustausch nachstehende Bestimmungen vereinbart, die Bestandteil des Abkommens sind: 1.In Bezug auf Artikel 8 Absatz 5 gewährleisten die

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