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Protokoll zur Fussnote [1]

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung des Fürstentums Liechtenstein (die „Vertragsparteien“) haben anlässlich der Unterzeichnung des Abkommens zwischen den beiden Vertragsparteien über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuersachen nachstehende Bestimmungen vereinbart, die Bestandteil des Abkommens

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