Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen

Sie befinden sich in einer Altauflage.

Protokoll zur Fussnote [1]

Die Bundesrepublik Deutschland und die Vereinigten Mexikanischen Staaten haben ergänzend zum Abkommen vom 9. Juli 2008 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen die nachstehenden Bestimmungen vereinbart, die Bestandteil des Abkommens sind: (1) Zum Abkommen: a) In Bezug auf die Bundesrepublik Deutschland schließt der Ausdruck „Vertragsstaat“ die „Länder“ ein. Der Ausdruck

Die Suche ergab keine Treffer!

Hilft dieses Dokument bei der Recherche?

Siehe auch ...
Ansicht
Einstellungen