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Protokoll zur Fussnote [1]

Januar 2017 EL 136 Die Bundesrepublik Deutschland und die Kirgisische Republik haben ergänzend zum Abkommen vom 1. Dezember 2005 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung von Steuerhinterziehungen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen die nachstehenden Bestimmungen vereinbart: (1) Der Ausdruck „Gebietskörperschaften“ umfasst in der Bundesrepublik Deutschland auch die Länder. (2) Zu den

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