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Protokoll

Mai 2017 EL 137 Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung von Gibraltar (die „Vertragsparteien“) haben anlässlich der Unterzeichnung des Abkommens zwischen den beiden Regierungen über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Auskunftsaustausch nachstehende Bestimmungen vereinbart, die Bestandteil des Abkommens sind: 1.In Bezug auf Artikel 8 Absatz 5 gewährleisten

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