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Protokoll zur Fussnote [1]

Mai 2017 EL 137 Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Östlich des Uruguay haben ergänzend zum Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen die nachstehenden Bestimmungen vereinbart, die Bestandteil des Abkommens sind:

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