Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen

Sie befinden sich in einer Altauflage.

Protokoll zur Fussnote [1]

Juli 2017 EL 138 Die Bundesrepublik Deutschland und das Großherzogtum Luxemburg haben ergänzend zum Abkommen vom 23. April 2012 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen die nachstehenden Bestimmungen vereinbart, die Bestandteile des Abkommens sind: 1. Zu dem Abkommen insgesamt: (1) Ein nach dem Recht eines Vertragsstaates gebildetes Investmentvermögen, das aus dem anderen Vertragsstaat stammende

Die Suche ergab keine Treffer!

Hilft dieses Dokument bei der Recherche?

Siehe auch ...
Ansicht
Einstellungen