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Protokoll zur Fussnote [1]

Juli 2017 EL 138 Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Litauen haben anläßlich der Unterzeichnung des Abkommens zwischen den beiden Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen am 22. Juli 1997 in Wilna die nachstehenden Bestimmungen vereinbart, die Bestandteil des Abkommens sind: Werden die Steuern in einem Vertragsstaat im Abzugsweg erhoben

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