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Protokoll zur Fussnote [1]

Juli 2017 EL 138 Die Republik Venezuela und die Bundesrepublik Deutschland haben anläßlich der Unterzeichnung des Abkommens zwischen den beiden Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen am 8. Februar 1995 in Caracas die nachstehenden Bestimmungen

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