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Protokoll

EL 112 Oktober 2010 Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung von Gibraltar (die „Vertragsparteien“) haben anlässlich der Unterzeichnung des Abkommens zwischen den beiden Regierungen über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Auskunftsaustausch nachstehende Bestimmungen vereinbart, die Bestandteil des Abkommens sind: 1.In Bezug auf Artikel 8 Absatz 5 gewährleisten

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