Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen
Wassermeyer, DBA
d)  Einnahmen, die nach dem Recht des Staates, aus dem sie stammen, den Einnahmen aus Darlehen gleichgestellt sind.
Kotzenberg in Wassermeyer | DBA Schweiz Art. 11 Rn. 37-39 | 151. EL Oktober 2020