Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen

Sie befinden sich in einer Altauflage.

Protokoll

Oktober 2016 EL 135 Die Bundesrepublik Deutschland und Irland haben ergänzend zum Abkommen vom 30. März 2011 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen die nachstehenden Bestimmungen vereinbart, die Bestandteil des Abkommens sind: (1) Zu dem Abkommen als Ganzes: a) Altersversorgungspläne in Irland Unter Berücksichtigung aa) einer Steuerentlastung für Beiträge oder Prämien, die im Rahmen von Altersversorgungsplänen, privaten Rentenversicherungen

Die Suche ergab keine Treffer!

Hilft dieses Dokument bei der Recherche?

Siehe auch ...
Ansicht
Einstellungen