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Wassermeyer, DBA
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Luxemburg
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Abkommen (Art. 1 - Art. 31)
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Art. 14 Einkünfte aus unselbständiger Arbeit (Art. 15 MA)
- I. Systematik der Regelung
- II. Allgemeiner Inhalt
- III. Absatz 1
- IV. Absatz 2 Buchst. a („183-Tage-Regel“)
- V. Absatz 2 Buchst. b und c
- VI. Absatz 3 (gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung)
- VII. Konsultationsvereinbarungen und Rechtsverordnung zu Grenzpendlern, Abfindungen, Entschädigungen, Berufskraftfahrern und Bahnpersonal
- VIII. Folgen des Wechsels des Besteuerungsrechts
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IX. Absatz 4 (Sonderregelung für Einsatz auf Schiffen und Luftfahrzeuge)
- 1. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen
- 2. Vergütungen für unselbständige Arbeit (MA Art. 15 Rz. 184–186).
- 3. Unselbständige Arbeit an Bord eines Seeschiffs oder Luftfahrzeugs im internationalen Verkehr oder an Bord eines Binnenschiffes (MA Art. 15 Rz. 187–195).
- 4. Fahrzeug wird von einem Unternehmen eines Vertragsstaats betrieben
- 5. Satz 2 (Rückfallklausel)
- Exkurs: Kommentierung aus luxemburgischer Sicht
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Art. 14 Einkünfte aus unselbständiger Arbeit (Art. 15 MA)
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Abkommen (Art. 1 - Art. 31)
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Luxemburg