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Wassermeyer, DBA
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Ungarn
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Abkommen
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Art. 22 Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat
- I. Allgemeines
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II. Absatz 1 Buchst. a: Steuerfreistellung in Deutschland
- 1. Eine in Deutschland (= in einem Vertragsstaat) ansässige Person
- 2. Einkünfte
- 3. Das Beziehen von Einkünften in Deutschland
- 4. Halten von Vermögen in Deutschland
- 5. Das Stammen aus Ungarn (= dem anderen Vertragsstaat)
- 6. Besteuerung nach dem Abkommen in Ungarn (= dem anderen Vertragsstaat)
- 7. Ausnehmen von der Ertragsbesteuerung in Deutschland (= dem Ansässigkeitsstaat)
- 8. Progressionsvorbehalt in Deutschland
- 9. Ausnehmen von der Vermögensbesteuerung in Deutschland (= dem Ansässigkeitsstaat)
- 10. Vorbehaltlich der Absätze 2 und 3
- III. Absatz 1 Buchst. b: Steueranrechnung in Deutschland
- IV. Absatz 2 Buchst. a: Steuerfreistellung in Ungarn
- V. Absatz 2 Buchst. b: Steueranrechnung in Ungarn
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Art. 22 Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat
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Abkommen
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Ungarn