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Wassermeyer, DBA
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Luxemburg
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Abkommen
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Art. 5 Betriebsstätte
- I. Allgemeines
- II. Absatz 1 (Allgemeine Definitionen)
- III. Absatz 2 (Positivkatalog)
- IV. Absatz 3 (Montagebetriebsstätten)
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V. Absatz 4 (Negativkatalog)
- 1. Allgemeine Hinweise
- 2. Einrichtungen zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung von Gütern oder Waren
- 3. Bestände von Waren zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung
- 4. Bestände von Gütern oder Waren zwecks Be- oder Verarbeitung durch ein anderes Unternehmen
- 5. Einrichtungen zum Einkauf von Gütern oder Waren oder zur Informationsbeschaffung
- 6. Geschäftseinrichtungen für Vorbereitungs- oder Hilfstätigkeiten
- 7. Einrichtungen für gemischte Tätigkeiten
- VI. Absatz 5 (abhängiger ständiger Vertreter)
- VII. Absatz 6 (unabhängiger Vertreter)
- VIII. Absatz 7
- Exkurs: Kommentierung aus luxemburgischer Sicht
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Art. 5 Betriebsstätte
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Abkommen
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Luxemburg