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Wassermeyer, DBA
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Niederlande
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Abkommen
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Kapitel III. Besteuerung des Einkommens
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Art. 14 Einkünfte aus unselbständiger Arbeit
- I. Abweichungen vom MA und Allgemeines
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II. Absatz 1
- 1. Vorbehaltlich der Artikel 15, 17, 18 und 19
- 2. Unselbständige Arbeit
- 3. Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen
- 4. In einem Vertragsstaat ansässige Person
- 5. Aus unselbständiger Arbeit
- 6. Arbeitsausübung im anderen Staat
- 7. „Dafür bezogene Vergütungen“
- 8. Besteuerung im anderen Staat
- 9. Besteuerung im Wohnsitzstaat
- III. Absatz 2 Buchst. a: Abweichung vom Arbeitsortprinzip
- IV. Absatz 2 Buchst. b und c: Andere Einsatzstaatverknüpfungen
- V. Absatz 3
- VI. Absatz 4
- VII. Protokoll Nr. XII
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Art. 14 Einkünfte aus unselbständiger Arbeit
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Kapitel III. Besteuerung des Einkommens
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Abkommen
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Niederlande