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Wassermeyer, DBA
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Niederlande
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Abkommen
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Kapitel II. Begriffsbestimmungen
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Art. 5 Betriebsstätte
- I. Abweichungen vom MA und Allgemeines
- II. Absatz 1
- III. Absatz 2
- IV. Absatz 3
- V. Absatz 4 bis 6 – Tätigkeiten vor der Küste
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VI. Absatz 7
- 1. Allgemeine Hinweise
- 2. Einrichtungen zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung von Gütern oder Waren (Buchst. a)
- 3. Bestände von Gütern oder Waren zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung (Buchst. b)
- 4. Bestände von Gütern oder Waren zwecks Be- oder Verarbeitung durch ein anderes Unternehmen (Buchst. c)
- 5. Einrichtungen zum Einkauf von Gütern oder Waren oder zur Informationsbeschaffung (Buchst. d)
- 6. Geschäftseinrichtungen für Vorbereitungs- oder Hilfstätigkeiten (Buchst. e)
- 7. Einrichtungen für gemischte Tätigkeiten (Buchst. f)
- VII. Absatz 8
- VIII. Absatz 9
- IX. Absatz 10
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Art. 5 Betriebsstätte
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Kapitel II. Begriffsbestimmungen
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Abkommen
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Niederlande