-
Wassermeyer, DBA
-
Niederlande
-
Abkommen
-
Kapitel III. Besteuerung des Einkommens
-
Art. 9 Verbundene Unternehmen
- I. Abweichungen vom MA und Allgemeines
-
II. Absatz 1
- 1. Unternehmen eines Vertragsstaates
- 2. Beteiligung an dem Unternehmen des anderen Vertragsstaates
- 3. Beteiligung an der Geschäftsleitung, der Kontrolle oder dem Kapital
- 4. Unmittelbare oder mittelbare Beteiligung
- 5. Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle
- 6. Kaufmännische oder finanzielle Beziehungen
- 7. Bindung an vereinbarte oder auferlegte Bedingungen
- 8. Gewinnminderung
- 9. Rechtsfolge: Gewinnkorrektur
- 10. Herstellung der Ausschüttungsbelastung
- 11. Allgemeine Verrechnungspreisgrundsätze
- III. Absatz 2
-
Art. 9 Verbundene Unternehmen
-
Kapitel III. Besteuerung des Einkommens
-
Abkommen
-
Niederlande