-
Wassermeyer, DBA
-
Kanada
-
Abkommen
-
Art. 10 Dividenden
- I. Allgemeines
- II. Absatz 1 – Das Besteuerungsrecht des Wohnsitzstaates
- III. Absatz 2 – Das Besteuerungsrecht des Quellenstaates
- IV. Absatz 3 – Die Dividendendefinition
- V. Absatz 4 – Betriebsstättenvorbehalt
-
VI. Absatz 5 – Verbot der extraterritorialen Besteuerung von Ausschüttungen
- 1. Im einen Vertragsstaat und nicht auch im anderen Vertragsstaat ansässige Gesellschaft
- 2. Gewinne oder Einkünfte aus dem anderen Vertragsstaat
- 3. Verbot exterritorialer Besteuerung von Ausschüttungen
- 4. Verbot der Erhebung einer Sondersteuer auf nicht ausgeschüttete Gewinne
- 5. Dreieckskonstellationen (Triangular Cases)
- VII. Absatz 6 – Die kanadische „Branch Tax“
- VIII. Abschnitt (3) und (12) des Protokolls
-
Art. 10 Dividenden
-
Abkommen
-
Kanada