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Wassermeyer, DBA
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Dänemark
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Abkommen
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Art. 15 Unselbständige Arbeit
- I. Allgemeines
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II. Absatz 1 – Arbeitsortprinzip
- 1. Allgemeines
- 2. „Vorbehaltlich der Art. 16, 18, 19 und 20“
- 3. Unselbständige Arbeit
- 4. Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen
- 5. In einem Vertragsstaat ansässige Person
- 6. Vergütung aus unselbständiger Arbeit
- 7. Arbeitsausübung im anderen Vertragsstaat
- 8. „Dafür bezogene Vergütungen“
- 9. Besteuerung im anderen Vertragsstaat
- 10. Besteuerung im Ansässigkeitsstaat
- 11. Folgen des Wechsels des Besteuerungsrechts
- III. Absatz 2–183-Tage-Klausel
- IV. Absatz 3 – Bordpersonal
- V. Absatz 4 – Arbeitnehmerverleih
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Art. 15 Unselbständige Arbeit
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Abkommen
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Dänemark