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Wassermeyer, DBA
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Dänemark
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Abkommen
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Art. 15 Unselbständige Arbeit
- I. Allgemeines
- II. Absatz 1 – Arbeitsortprinzip
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III. Absatz 2–183-Tage-Klausel
- 1. Allgemeines
- 2. „Ungeachtet des Abs. 1 …“
- 3. Vorrang des Ansässigkeitsprinzips
- 4. Intensitätsgrenze: 183-Tage-Regel
- 5. Fristbestimmung
- 6. Kostentragung von einem im anderen Staat ansässigen Arbeitgeber
- 7. Arbeitgeberbegriff
- 8. Kostentragung von einer Betriebsstätte im anderen Staat
- 9. Besteuerungsrecht der Vertragsstaaten
- IV. Absatz 3 – Bordpersonal
- V. Absatz 4 – Arbeitnehmerverleih
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Art. 15 Unselbständige Arbeit
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Abkommen
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Dänemark