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Wassermeyer, DBA
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Norwegen
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Abkommen
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Art. 15 Unselbständige Arbeit
- I. Allgemeiner Inhalt
- II. Absatz 1
- III. Absatz 2 Buchstabe a: Abweichung vom Arbeitsortsprinzip
- IV. Absatz 2 Buchstabe b und c: Andere Einsatzstaatverknüpfungen
- V. Folgen des Wechsel des Besteuerungsrechts
- VI. Sonderregelung für Grenzgänger
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VII. Absatz 3: Sonderregelung für Einsatz auf Schiffen und Luftfahrzeugen
- 1. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen
- 2. Vergütungen für unselbständige Arbeit
- 3. Unselbständige Arbeit an Bord eines Seeschiffs oder Luftfahrzeuges im internationalen Verkehr
- 4. Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des betreibenden Unternehmens
- 5. Rückfallklausel Abs. 3 Satz 2
- 6. Einzelfallregelung
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Art. 15 Unselbständige Arbeit
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Abkommen
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Norwegen