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Wassermeyer, DBA
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Norwegen
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Abkommen
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Art. 9 Verbundene Unternehmen
- I. Allgemeines
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II. Absatz 1
- 1. Unternehmen eines Vertragsstaates
- 2. Beteiligung an den Unternehmen des anderen Vertragsstaates
- 3. Beteiligung an der Geschäftsleitung, der Kontrolle oder dem Kapital
- 4. Unmittelbare oder mittelbare Beteiligung
- 5. Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle
- 6. Kaufmännische oder finanzielle Beziehungen
- 7. Bindung an vereinbarte oder auferlegte Bedingungen
- 8. Gewinnminderung
- 9. Rechtsfolge: Gewinnkorrektur
- 10. Herstellung der Ausschüttungsbelastung
- III. Allgemeine Verrechnungspreisgrundsätze
- IV. Allgemeine Verrechnungspreisgrundsätze in Norwegen
- V. Abs. 2
- VI. Verfahrensfragen
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Art. 9 Verbundene Unternehmen
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Abkommen
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Norwegen