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Wassermeyer, DBA
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Neuseeland
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Abkommen
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Art. 6 Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen
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II. Absatz 1
- 1. Einkünfte
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2. Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen
- a) Begriff
- b) Gewerblich geprägte Einkünfte; Beteiligungen an Personengesellschaften
- c) Einkünfte aus Land- oder Forstwirtschaft
- d) Ermittlung der Einkünfte aus LuF
- e) Einkünfte aus der Ausbeutung von Bodenschätzen
- f) Die übrigen Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen
- g) Einkünftezurechnung
- h) Sonderbetriebsvermögen
- i) Ermittlung der übrigen Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen
- k) Abgrenzungsfragen
- 3. Bezug der Einkünfte durch eine in einem Vertragsstaat ansässige Person
- 4. Rechtsfolge (Besteuerungsrecht des Quellenstaates)
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II. Absatz 1
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Art. 6 Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen
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Abkommen
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Neuseeland