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Wassermeyer, DBA
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Neuseeland
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Abkommen
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Art. 9 Verbundene Unternehmen
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III. Allgemeine Verrechungspreisgrundsätze
- 1. Rechtfertigung des Fremdvergleichs und Rechtsgrundlagen
- 2. Vergleich mit vGA, verdeckter Einlage, Entnahme und § 1 AStG
- 3. Unabhängiges Unternehmen
- 4. Vergleichsmaßstab
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5. Grundregeln für die Durchführung des Fremdvergleichs
- a) Zehn Grundregeln
- b) Feststellungen zur Vergleichbarkeit
- c) Anerkennung des tatsächlich vereinbarten Geschäftsvorfalls
- d) Gesonderte und kombinierte kaufmännische oder finanzielle Beziehungen als Gegenstand des Fremdvergleichs
- e) Bandbreiten angemessener Verrechnungspreise
- f) Rückgriff aus Informationen aus mehreren Jahren; Pflicht zur Informationsbeschaffung; Aufzeichnungspflichten
- g) Bedeutung von Verlusten
- h) Bedeutung von behördlichen Maßnahmen
- i) Vorteilsausgleich
- j) Rückgriff auf die Zollbewertung
- k) Verwendung von Verrechnungspreismethoden
- 6. Vergleichbarkeit mit Geschäftsbeziehungen zwischen unabhängigen Unternehmen
- 7. Preismethoden
- 8. Einzelne Geschäftsarten
- 9. Vorteilsausgleich
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III. Allgemeine Verrechungspreisgrundsätze
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Art. 9 Verbundene Unternehmen
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Abkommen
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