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Wassermeyer, DBA
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Polen
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Abkommen
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Art. 3 Allgemeine Begriffsbestimmungen
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II. Absatz 1
- 1. Person
- 2. Gesellschaften und andere Personenvereinigungen
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3. Unternehmen eines Vertragsstaates
- a) Allgemeine Unternehmenszuordnung
- b) Unternehmensbegriff
- c) Betreiben (Unternehmenszurechnung)
- d) Unternehmen einer natürlichen Person
- e) Unternehmer mit doppeltem Wohnsitz
- f) Unternehmen einer Gesellschaft
- g) Sitz und Geschäftsleitung in verschiedenen Staaten
- h) Unternehmen einer Personengesellschaft
- i) Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz
- j) Unternehmen einer KGaA
- k) Ausübung einer freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit
- 4. Internationaler Verkehr
- 5. Zuständige Behörde
- 6. Geographischer Anwendungsbereich
- 7. Staatsangehöriger eines Vertragsstaates
- 8. Steuer
- 9. Gewerbliche Gewinne
- 10. Dividende
- 11. Ruhegehalt, Rente
- 12. Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung
- 13. Sitz
- 14. Vertragsstaat
- 15. Geschäftstätigkeit
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II. Absatz 1
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Art. 3 Allgemeine Begriffsbestimmungen
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Abkommen
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Polen