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Wassermeyer, DBA
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Argentinien
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Abkommen
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Art. 23 Befreiung von der Doppelbesteuerung (Art. 23A, 23B MA)
- I. Allgemeiner Inhalt und Abweichungen vom MA
- II. Absatz 1 – Die Freistellungsmethode in Deutschland
- III. Absatz 2 – Die Anrechnungsmethode in Deutschland
- IV. Absatz 3 – Die Berücksichtigung fiktiver argentinischer Quellensteuern
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V. Absatz 4 – Die Anrechnungsmethode in Argentinien
- 1. Allgemeines
- 2. Eine in Argentinien ansässige Person
- 3. Einkünfte
- 4. Das Beziehen der Einkünfte
- 5. Das Stammen der Einkünfte aus Deutschland
- 6. Besteuerung nach dem Abkommen in Deutschland
- 7. Die Anrechnung durch Argentinien
- 8. Die in Deutschland zu zahlende Steuer
- 9. Die Anrechnung auf die in Argentinien zu erhebende Steuer
- 10. Die Anrechnung der Vermögensteuer
- 11. Höchstbetragsregelung
- VI. Abschnitt (5) Buchst. a des Protokolls – Aktivitätsklausel
- VII. Abschnitt (5) Buchst. b des Protokolls – Herstellung der Ausschüttungsbelastung
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Art. 23 Befreiung von der Doppelbesteuerung (Art. 23A, 23B MA)
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Abkommen
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Argentinien