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Wassermeyer, DBA
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Jugoslawien
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Abkommen
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Art. 21 Hochschullehrer
- I. Allgemeiner Inhalt und Abweichungen vom MA sowie von der DE-VG
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II. Absatz 1
- 1. Lehrer oder Forscher
- 2. Aufenthalt in dem einen Vertragsstaat
- 3. Aufenthalt zur Ausübung einer Lehr- oder Forschungstätigkeit
- 4. Vorübergehender Aufenthalt im anderen Vertragsstaat
- 5. Gleichzeitige oder frühere Ansässigkeit in dem anderen Vertragsstaat
- 6. Vergütungen
- 7. Besteuerung in dem einen Vertragsstaat
- 8. Besteuerung in dem anderen Vertragsstaat
- 9. Besteuerung in einem Drittstaat
- III. Absatz 2
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Art. 21 Hochschullehrer
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Abkommen
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Jugoslawien