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Wassermeyer, DBA
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Kroatien
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Abkommen
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Art. 15 Unselbständige Arbeit
- I. Regelungsbedarf zur Vermeidung doppelter Besteuerungen
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II. Allgemeiner Inhalt
- 1. Grundprinzip: Besteuerung im Ausübungsstaat
- 2. Keine Anwendung des Arbeitsortprinzips
- 3. „183-Tage-Regel“
- 4. Arbeitgeber bzw. Betriebsstätte im Einsatzstaat
- 5. Nichtselbständige Arbeit an Bord eines Seeschiffes oder Luftfahrzeuges im internationalen Verkehr
- 6. Vergleich zwischen MA 1963, 1977, 1992 und 2000
- 7. Zeitbezüge
- III. Absatz 1: Grundsatz „Arbeitsortprinzip“
- IV. Absatz 2 Buchst. a: Abweichung vom Arbeitsortprinzip
- V. Absatz 2 Buchst. b und c: Andere Einsatzstaatverknüpfungen
- VI. Folgen des Wechsels des Besteuerungsrechts
- VII. Sonderregelungen für Grenzgänger
- VIII. Absatz 3: gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung
- IX. Absatz 4 des DBA/Absatz 3 MA: Sonderregelung für Einsatz auf Schiffen und Luftfahrzeugen
- X. Absatz 5: Nichtdiskriminierung von Sozialversicherungsleistungen
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Art. 15 Unselbständige Arbeit
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Abkommen
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Kroatien