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Wassermeyer, DBA
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Australien
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Abkommen
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Art. 24 Gleichbehandlung
- I. Allgemeines
- II. Absatz 1
- III. Absatz 2
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IV. Absatz 3
- 1. Diskriminierung bei nicht oder beschränkt abziehbaren Entgelten
- 2. Zinsen, Lizenzgebühren oder Zahlungen eines Unternehmens
- 3. Zahlungen
- 4. Zahlungen des Unternehmens eines Vertragsstaates an eine in dem anderen Vertragsstaat ansässige Person
- 5. Ungleichbehandlung
- 6. Vorrangige Anwendung der Gewinnkorrekturvorschriften der Art. 9 Abs. 1, Art. 11 Abs. 4 oder Art. 12 Abs. 5
- 7. Analoge Anwendung auf Schulden
- V. Absatz 4
- VI. Absatz 5
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Art. 24 Gleichbehandlung
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Abkommen
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Australien