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Wassermeyer, DBA
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Ungarn
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Abkommen
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Art. 14 Einkünfte aus unselbständiger Arbeit
- I. Regelungsbedarf zur Vermeidung doppelter Besteuerungen
- II. Allgemeines
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III. Art. 14 Absatz 1/Art. 15 Absatz 1 MA
- 1. „Vorbehaltlich der Artikel 16, 18 und 19“
- 2. Unselbständige Arbeit
- 3. Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen
- 4. In einem Vertragsstaat ansässige Person
- 5. Vergütungen aus unselbständiger Arbeit
- 6. Arbeitsausübung in dem anderen Staat
- 7. „Dafür bezogene Vergütungen“
- 8. Besteuerung in dem anderen Staat
- 9. Besteuerung im Wohnsitzstaat
- IV. Art. 14 Absatz 2/Art. 15 Absatz 1 MA, jeweils Buchst. a: Andere Einsatzstaatverknüpfungen
- V. Art. 14 Absatz 2/Art. 15 Absatz 1 MA, jeweils Buchst. b und c: Ausnahmen von der 183-Tage-Regel
- VI. Absatz 3: Sonderregelung für Arbeitsnehmerüberlassung
- VII. Folgen des Wechsels des Besteuerungsrechts
- VIII. Sonderregelungen für Grenzgänger
- IX. Art. 14 Absatz 4/Art. 15 Absatz 3 MA: Sonderregelung für Einsatz auf Schiffen und Luftfahrzeugen
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Art. 14 Einkünfte aus unselbständiger Arbeit
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Abkommen
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Ungarn