-
Wassermeyer, DBA
-
Irland
-
Abkommen
-
Art. 19 Gastprofessoren, Lehrer und Studierende
- I. Allgemeines
- II. Absatz 1
-
III. Absatz 2
- 1. Abgrenzung der Vorschrift
- 2. Zahlungen
- 3. Student. Vgl. Rz. 32
- 4. Praktikant
- 5. Lehrling
- 6. Aufenthalt in dem einen Vertragsstaat/Gastland
- 7. Aufenthalt ausschließlich zu Studien- oder Ausbildungszwecken
- 8. Gleichzeitige oder frühere Ansässigkeit in dem anderen Vertragsstaat/Herkunftsstaat
- 9. Besteuerung in dem anderen Vertragsstaat/Herkunftsstaat
- 10. Besteuerung in dem einen Vertragsstaat/Gastland
- 11. Besteuerung in einem Drittstaat
-
Art. 19 Gastprofessoren, Lehrer und Studierende
-
Abkommen
-
Irland